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Zukünftig nationales Roaming verpflichtend?

Um Funklöcher zu beseitigen, will die Unionsfraktion das Gesetz ändern und nationales Roaming verbindlich vorschreiben. Damit würde sich die Mobilfunkversorgung für alle erheblich verbessern. 

Quelle: Golem.de / Union will nationales Roaming durchsetzen

Wenn die Union mit ihrem Gesetzesentwurf durchkommt, dann müssen zukünftig alle in Deutschland verfügbaren Mobilfunkprovider bei eigenem schlechtem Netz mit einem anderen Provider roamen.
Das wäre für uns Enduser eine sehr feine Sache, denn wenn wie bei mir zuhause das Telekom-Netz nicht das beste ist, dann würde meine Telefon in der Netz von EPlus/O2 (Telefonica) wechseln und wäre darüber – zumindest für Telefoniedienste – wieder erreichbar. 

Mir stellt sich nun die Frage, wie sie es in dem Gesetzesentwurf mit der Datenverbindung aus? Diese ist ja mittlerweile wichtiger als die telefonische Erreichbarkeit. Muss im Roaming-Fall der Anbieter mit dem besseren Netz nur eine „Mindestbandbreite“ zur Verfügung stellen oder die Geschwindigkeit, die maximal zur Verfügung stehen würde? Letzteres wäre der bessere Fall, denn vermutlich wird bei der „Mindestbandbreite“ die Geschwindigkeit so gering dann angesetzt, dass man dies dann schon wieder eher als „offline“ bezeichnen kann.

Aber grundsätzlich gut, dass das Thema „Mobilfunkabdeckung“ auch in der Union angekommen ist. 😉

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